Rothenburg ob der Tauber ist eine mittelfränkische Kleinstadt im Landkreis Ansbach in Bayern, die an der Grenze zu Baden-Württemberg liegt.
Bundesland
Regierungsbezirk
Mittelfranken
Landkreis
Einwohner
11.238 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
91541
Vorwahl
09861
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadt Rothenburg ob der Tauber
Herrngasse 2
91541 Rothenburg ob der Tauber
2. Landratsamt Ansbach
Promenade 5
91522 Ansbach
3. Finanzamt Rothenburg ob der Tauber
An den Bachwiesen 1
91541 Rothenburg ob der Tauber
Gemeinde Rothenburg ob der Tauber – Öffnungszeiten
- Montag:
- Dienstag:
- Mittwoch:
- Donnerstag:
- Freitag:
- Samstag:
- Sonntag:
Der Bebauungsplan Nr. 34 "Innenstadt - Einkaufszentrum Horkaer Straße" wurde am 13. Januar 2021 einstimmig vom Stadtrat als Satzung beschlossen. Der Plan umfasst die Planzeichnung, textliche Festsetzungen, Begründung und Umweltbericht, die nach öffentlicher Auslage und Abwägung der Stellungnahmen redaktionell angepasst wurden.
Zudem gibt es Pläne für neue Bauvorhaben in der Umgebung, wie zum Beispiel der Bau eines McDonald's im Gewerbepark Steinsfeld an der A7, der in den letzten Jahren diskutiert und mit einigen Änderungen verabschiedet wurde.
FAQ
Was sind die typischen Darstellungen in einem Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan enthält typischerweise folgende Darstellungen:
- Wohnbauflächen
- Gemischte Bauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Sonderbauflächen (z.B. Einkaufszentren, Hochschulen)
- Grünflächen
- Waldflächen
- Landwirtschaftliche Flächen
- Verkehrsflächen
- Ver- und Entsorgungsanlagen
- Flächen für den Gemeinbedarf
- Wasserflächen
- Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft
Diese Darstellungen geben einen Überblick über die geplante Nutzung des gesamten Gemeindegebiets.
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.