Rothenburg ob der Tauber ist eine mittelfränkische Kleinstadt im Landkreis Ansbach in Bayern, die an der Grenze zu Baden-Württemberg liegt.
Bundesland
Regierungsbezirk
Mittelfranken
Landkreis
Einwohner
11.238 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
91541
Vorwahl
09861
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadt Rothenburg ob der Tauber
Herrngasse 2
91541 Rothenburg ob der Tauber
2. Landratsamt Ansbach
Promenade 5
91522 Ansbach
3. Finanzamt Rothenburg ob der Tauber
An den Bachwiesen 1
91541 Rothenburg ob der Tauber
Gemeinde Rothenburg ob der Tauber – Öffnungszeiten
- Montag:
- Dienstag:
- Mittwoch:
- Donnerstag:
- Freitag:
- Samstag:
- Sonntag:
Der Bebauungsplan Nr. 34 "Innenstadt - Einkaufszentrum Horkaer Straße" wurde am 13. Januar 2021 einstimmig vom Stadtrat als Satzung beschlossen. Der Plan umfasst die Planzeichnung, textliche Festsetzungen, Begründung und Umweltbericht, die nach öffentlicher Auslage und Abwägung der Stellungnahmen redaktionell angepasst wurden.
Zudem gibt es Pläne für neue Bauvorhaben in der Umgebung, wie zum Beispiel der Bau eines McDonald's im Gewerbepark Steinsfeld an der A7, der in den letzten Jahren diskutiert und mit einigen Änderungen verabschiedet wurde.
FAQ
Was ist eine Grundflächenzahl (GRZ) im Bebauungsplan?
Die Grundflächenzahl (GRZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks. Sie gibt an, welcher Anteil des Baugrundstücks maximal überbaut werden darf. Beispiele:
- GRZ 0,4: 40% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
- GRZ 0,6: 60% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
Zur überbauten Fläche zählen:
- Gebäude
- Garagen und überdachte Stellplätze
- Nebenanlagen wie Terrassen oder Schwimmbäder
Die GRZ dient dazu, eine ausreichende Durchgrünung und Versickerungsfläche sicherzustellen und eine Überdichtung zu verhindern.
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.